Der große Auftritt des Thermischen Fensters vor dem Europäischen Gerichtshof - Vorhang auf zum Vortrag der Generalanwältin, die Ende April 2020 zum Schlussantrag ansetzte und ebenso knapp wie erwartet eine in nahezu allen europäischen Dieselfahrzeugen genutzte Abschaltvorrichtung als unzulässig brandmarkte. Später wird man wohl sagen, dass das der Auftakt zum Dieselskandal 2.0 war, denn der verhandelte Motor - EA288 - wird in allen 4-Zylinder TDI-Modellen der Volkswagenfamilie seit 2015 verwendet. Im Golf 7 und im Oktavia 3 sogar schon seit 2013- Vor dem Schlussantrag hatten deutsche Gerichte mehr oder weniger uneinheitlich zum Thermischen Fenster entschieden - zuletzt immer öfer entsprechend des später gefällten EuGH-Urteils. Im Frühjahr 2021 dann das erwartete Urteil: Das Thermische fenster wird als unzulässig bewertet, wenn es dazu genutzt wird, Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Volkswagern hat nie bestritten, im T5 und im T6 das Thermische Fenster verwendet zu haben, allerdings zum Bauteileschutz vor Überhitzung und immer in enger Anlehnung und konsequenter Einhaltung der betreffenden EU-Richtlinie zum Bauteileschutz. Demnach - so VW - arbeit die Abgasreinigung über den Speicherkatalysator und später in der Schadstoffklasse 6 mit Harnstoffeinspritzung nur innerhalb eines Temperaturfensters von 17 - 33 Grad. Außerhalb des Fensters schaltet die Vorrichtung die Abgasreinigung konsequent ab.
Durch die Entscheidung des EuGH geht es jetzt eigentlich nur noch um die Bemessung des Schadensersatzes, denn die Tatsache, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, ist nicht mehr aus der Welt zu räumen.
Was bedeutet das für T5 und T6? Beide Modelle haben in Klagen um Schadensersatz beste Aussichten, den Weg zurück zurm Hersteller anzutreten, wobei es völlig unerheblich ist, ob es Rückrufaktionen gibt oder nicht.
Mittlerweile gibt es - Stand März 2021- auch schon 6 obsiegende Urteile um Thema "Thermisches Fenster" im T6 - zwei davon von Frederick Gisevius erstritten.