Der große Auftritt des Thermischen Fensters vor dem Europäischen Gerichtshof - Vorhang auf zum Vortrag der Generalanwältin, die Ende April 2020 zum Schlussantrag ansetzte und ebenso knapp wie erwartet eine in nahezu allen europäischen Dieselfahrzeugen genutzte Abschaltvorrichtung als unzulässig brandmarkte. Später wird man wohl sagen, dass das der Auftakt zum Dieselskandal 2.0 war, denn der verhandelte Motor - EA288 - wird in allen 4-Zylinder TDI-Modellen der Volkswagenfamilie seit 2015 verwendet. Im Golf 7 und im Oktavia 3 sogar schon seit 2013- Vor dem Schlussantrag hatten deutsche Gerichte mehr oder weniger uneinheitlich zum Thermischen Fenster entschieden - zuletzt immer öfer entsprechend des später gefällten EuGH-Urteils. Im Frühjahr 2021 dann das erwartete Urteil: Das Thermische fenster wird als unzulässig bewertet, wenn es dazu genutzt wird, Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Volkswagern hat nie bestritten, im T5 und im T6 das Thermische Fenster verwendet zu haben, allerdings zum Bauteileschutz vor Überhitzung und immer in enger Anlehnung und konsequenter Einhaltung der betreffenden EU-Richtlinie zum Bauteileschutz. Demnach - so VW - arbeit die Abgasreinigung über den Speicherkatalysator und später in der Schadstoffklasse 6 mit Harnstoffeinspritzung nur innerhalb eines Temperaturfensters von 17 - 33 Grad. Außerhalb des Fensters schaltet die Vorrichtung die Abgasreinigung konsequent ab.
Durch die Entscheidung des EuGH geht es jetzt eigentlich nur noch um die Bemessung des Schadensersatzes, denn die Tatsache, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, ist nicht mehr aus der Welt zu räumen.
Was bedeutet das für T5 und T6? Beide Modelle haben in Klagen um Schadensersatz beste Aussichten, den Weg zurück zurm Hersteller anzutreten, wobei es völlig unerheblich ist, ob es Rückrufaktionen gibt oder nicht.
Mittlerweile gibt es diverse obsiegende Urteile zum Thema "Thermisches Fenster" im T6 - mehrere davon von Frederick Gisevius erstritten.
Serviceupdate 23M4
Im Zusammenhang mit dem Rückbau des Thermischen Fensters spielt das Update 23M4 eine entscheidende Rolle.
Das Update 23M4 ist ein verpflichtendes Software-Update für bestimmte Fahrzeuge von Volkswagen, das im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal steht. Es wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 3. September 2024 angeordnet und betrifft weltweit fast eine Million Fahrzeuge, darunter Modelle wie den VW Transporter T5 (Baujahr 2009–2015) und den VW Crafter. In Deutschland sind etwa 295.000 Fahrzeuge davon betroffen.
Hintergrund
Das Update zielt darauf ab, ein sogenanntes "Thermofenster" in der Abgasrückführung (AGR) zu korrigieren. Ein Thermofenster ist eine Software-Funktion, die die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen (typischerweise unter 15 °C oder über 33 °C) reduziert, was zu höheren Stickoxid-Emissionen führt. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 gilt dies als unzulässige Abschalteinrichtung, da es die Emissionskontrolle unter normalen Betriebsbedingungen beeinträchtigt. VW hatte argumentiert, dass das Thermofenster zum Motorschutz notwendig sei, doch diese Begründung wurde vom KBA und der Rechtsprechung nicht akzeptiert.
Was macht das Update?
Das Update 23M4 passt die Motorsteuerungssoftware an, um die AGR-Rate auch außerhalb des bisherigen Temperaturfensters zu erhöhen. Dadurch soll die Konformität mit den gesetzlichen Emissionsvorgaben sichergestellt werden. VW betont, dass das Update keine negativen Auswirkungen auf Leistung, Verbrauch oder Motorlebensdauer habe. Allerdings gibt es unter Fahrzeugbesitzern Skepsis: Eine höhere AGR-Rate könnte langfristig zu mehr Verschleiß an Komponenten wie dem AGR-Ventil, dem Dieselpartikelfilter (DPF) oder dem Turbolader führen.
Erfahrungen und Bedenken
Einige Fahrer berichten nach dem Update von positiven Effekten wie einem geschmeidigeren Motorlauf oder besserem Anspringen, während andere eine häufigere Regeneration des DPF oder einen leicht erhöhten Verbrauch bemerken. Langfristige Auswirkungen sind noch unklar, da das Update erst seit wenigen Monaten flächendeckend ausgerollt wird. Besitzer von Fahrzeugen mit Chiptuning befürchten zudem, dass ihre Optimierungen überschrieben werden, was rechtliche und finanzielle Fragen aufwirft.
Rechtliche Situation
Das Update ist verpflichtend, da es vom KBA überwacht wird. Wer es nicht durchführen lässt, riskiert langfristig den Entzug der Betriebserlaubnis, auch wenn aktuell keine sofortige Stilllegung droht. Betroffene können Schadenersatzansprüche prüfen, da der Bundesgerichtshof (BGH) 2023 entschied, dass schon Fahrlässigkeit des Herstellers ausreicht, um Ansprüche geltend zu machen. Die Verjährung beginnt oft erst mit Kenntnis des Problems, also z. B. mit Erhalt des Rückrufschreibens im Herbst 2024.
Fazit
Das Update 23M4 ist ein Versuch, die Abgasmanipulationen bei VW zu beheben, bringt aber Unsicherheiten für Fahrzeughalter mit sich. Wer betroffen ist, sollte die Vor- und Nachteile abwägen, eventuell vorab eine Ölprobe sichern (um spätere Schäden nachzuweisen) und sich über rechtliche Optionen informieren. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Rückrufe folgen oder ob Langzeitschäden auftreten.