Bulli-Fahrer stehen vor einer schwierigen Entscheidung - vielfach ist der Bulli entweder das Traumauto schlechthin, oder aufgrund der besonderen Möglichkeiten, die das Auto bietet, einfach alternativlos. Frage ist nur, ob VW mit den Betrügereien durchkommen sollte, nur weil ein Bulli-Fahrer seinen Bulli liebt.
Wir denken: "Strafe muss sein!" und empfehlen den Mitgliedern der Bulli-Gemeinde ein konsequentes Vorgehen. Die Klagen werden den Mythos Bulli nicht zerstören, aber VW vielleicht helfen, irgendwann zu alter Glaubwürdiglkeit zurückzukehren.
Wer seinen Bulli zurückgibt kann sich z.B. für ein Modell mit 6d-Temp entscheiden. Hier wurden Abgaswerte unter Real-Bedingungen gemessen und für Betrügereien gibt es kaum Raum. Zudem müssen Bullifahrer wissen, dass Sie Ihr Auto für die gesamte Dauer des Verfahrens weiter fahren können - der Abschied wird also planbarer und wer sich vom Schadensersatz einen jüngeren VW Bulli kauft, der kann den Schaden durch bessere Ausstattung oder weniger Kilometer gegenüber dem Alt-Fahrzeug gut kompensieren.
Ihr nächster Schritt
Rufen Sie an: Öltod-Anwalt Frederick Gisevius steht unter 0800 000 1969 oder info@oeltod-anwalt.de für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung
In anstehenden Verfahren geht es entweder um Schadensersatz nach Motorschaden oder Schadenskompensation allgemein durch den von Volkswagen zu verantwortenden Abgasskandal.
Ihre Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung kann überzeugt werden, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Sie ist dazu sogar verpflichtet, wenn die Aussichten, das Verfahren zu gewinnen, gut stehen. Durch die Verwendung des Thermischen Fensters in allen Bullis seit 2008 und das Urteil des EuGH zum Thermischen Fenster sowie des BGH zum allgemeinen Schadensersatz vom 26. Juni 2023 ist die Basis für eine erfolgreiche Klage eigentlich bestens angelegt. Andererseits: Lassen Sie das lieber uns machen - Die Deckung beantragen wir für Sie kostenlos!